AGB

I. Besondere Bedingungen im Rahmen der Pandemie und die damit verbundene Staatliche-,Landkreis- bzw. Stadtverordnung und die damit verbundenen Einschränkungen.

Jeder der ENFORCE Leipzig betritt, bzw. sich in einen Kurs bei ENFORCE einschreibt, akzeptiert die AGB, sowie die DSGVO des Hauses und hat danach zu handeln.

Im Falle einer Pandemie und die damit eventuell verbundenen Auflagen und Hygienemaßnamen gilt:

Jeder ist dazu verpflichtet mit Mund- Nasenschutz zu kommen, sich die Hände vor Ort zu desinfizieren und gegebenenfalls (je nach derzeitiger Verordnung) einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorzuweisen. Des Weiteren gilt es vor Ort abstand zu anderen Personen zu halten (1,5m). Ist dies nicht möglich, so ist ein Mund- Nasenschutz zu tragen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

a) Die Zahlung des Mitgliedvertrages erfolgt monatlich zum 5. Des laufenden Monats per Einzugsermächtigung. Der Betrag richtet sich nach dem gewählten Tarif.

(1) Der Studententarif wird nur akzeptiert, wenn das Studium als Hauptbeschäftigung nachgegangen wird und nach Vorlage des Studentenausweises.

(2) Nach Beendigung des Studiums wechselt der Beitrag in den aktuellen Normaltarif.

(3) Der Mitgliedsbeitrag im Partnertarif besteht nur im Zeitraum der Mitgliedschaft der jeweiligen Vertragspartner. Kündigt einer der Vertragspartner, gelten sofort für das verbleibende Mitglied die aktuellen Normaltarife. 

b) Bei Rücklastschriften, welche vom Teilnehmer verschuldet wurden, hat ENFORCE-Leipzig Anspruch auf Ersatz der angefallenen Bankgebühren.

c) Bei Zahlungsverzug ist es Aufgabe des Teilnehmers, die offenen Beiträge zzgl. aller Kosten (1,00 € Mahngebühren) zu überweisen.   Bei Verzug eines monatlichen Mitgliedsbeitrags wird sofortiges Trainingsverbot ausgesprochen bis die Schuld beglichen ist.

d) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Alle Änderungen bedürfen einer schriftlichen Änderung.

2. Mitgliedschaft & Nutzung

a) Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht übertragbar oder veräusserbar. Die Dogtag darf nicht an Dritte zur Nutzung überlassen werden.

b) Für das Training in den Trainingsgruppen muss sich zuvor im entsprechenden Online-Portal angemeldet werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen speziellen Kurs. Er ist selbst dafür verantwortlich sich in den gewünschten Kurs rechtzeitig ein- und auszutragen und damit sich einen Platz zu sichern. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Kurse ausgebucht sein können und duldet dies. 

c) Punktekarten sind nicht auf andere Sportler übertragbar. 

d) Kunden die an einem Probetraining teilnehmen wollen, müssen sich über die ENFORCE Leipzig Homepage dafür registrieren und können 2 kostenlose Probestunden buchen. 

e) Nichtinanspruchnahme des Trainings entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

f) Die Mitgliedschaften verlängern sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Sie sind anschließend monatlich kündbar. Die Erstlaufzeit hat ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt für Verträge, die ab dem 1.März 2022 geschlossen wurden. Altverträge werden davon nicht berührt.

3. Änderungen & Kündigung

a) Änderungen personenbezogener Daten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

b) Wechselt der Teilnehmer seinen Wohnsitz in unzumutbarer Entfernung, ist eine behördliche Abmeldung/Neuanmeldung der Kündigung beizulegen. Ohne amtliches Dokument wird die Umzugskündigung nicht akzeptiert. Kündigungsfrist hier: 1 Monat.

c) Hält sich das Mitglied nicht an die Regeln (AGB´s und Hausordnung), kann eine Kündigung seitens ENFORCE erfolgen. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit des Vertrages sind umgehend als Einmalzahlung zu bezahlen. Ein Recht auf Training bei ENFORCE erlischt mit der Kündigung.

d) Beantragt das Mitglied eine Ruhezeit (Schwangerschaft, OP und ähnliches), so ist diese mit ENFORCE zu verhandeln (max. 3 Monate). Grundlegend werden alle Monate der Ruhezeit an den Vertrag angehängt. Diese Ruhemonate sind auch bei Beendigung der Mitgliedschaft (Umzug oder anderes) noch zu zahlen und werden durch eine Umzugskündigung oder Kündigung aus Krankheit nicht beeinträchtigt. Für die Ruhezeit wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 € /Brutto erhoben.

e) Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der Beitrag entsprechend. 

f) Die Kündigung des Mitgliedsvertrages muss schriftlich erfolgen.

4. Haftung

a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung von ENFORCE-Leipzig einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

b) Vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

c) Im Studio ist ein Training ohne erstelltes Trainingsprogramm nicht gestattet, es sei denn der Teilnehmer übernimmt selbst die volle Verantwortung. Nutzer des OPEN GYM RAUMs trainieren auf eigene Gefahr.

d) Eine Haftung für Körperschäden, die sich der Teilnehmer durch Abweichungen vom erstellten Trainingsprogramm zu zieht, ist ausgeschlossen.

e) Eine Haftung aus dem Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von ENFORCE Leipzig zurückzuführen. Eine Haftung für die Verletzung von Leben und sonstigen Schäden, Körper oder Gesundheit wird nur insoweit übernommen, soweit die Verletzung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ENFORCE Leipzig beruht. 

f) Für mitgebrachte Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

5. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten können durch Urlaub, Feiertag, Baumaßnahmen und Krankheit geändert werden. Änderungen für Urlaub und Baumaßnahmen werden einen Monat zuvor bekanntgegeben. Durch Krankheit geänderte Öffnungszeiten können auch spontan eintreten. Das Mitglied akzeptiert und duldet derartige Änderungen.

6. Datenschutz

ENFORCE Leipzig hat eine gesonderte Datenschutzverordnung. Jeder der am Training von ENFORCE-Leipzig teilnimmt akzeptiert automatisch die AGB`s, die Datenschutzverordnung und die Hausordnung (hängen im Studio von ENFORCE Leipzig öffentlich aus). 

Die auf dem Anmeldungsformular angegebenen persönlichen Daten, werden ausschließlich von ENFORCE Leipzig elektronisch gespeichert und für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke weiterverarbeitet gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Durch die Anmeldung erklären sich die Antragsteller das Einverständnis zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

Whatsapp ist auf der Homepage von ENFORCE Leipzig verlinkt und gibt Kunden und Neukunden die Chance via Whatsapp mit ENFORCE zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass ENFORCE für die von Whatsapp verwendeten Daten keine Haftung übernehmen kann.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle werden die Vertragsparteien die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, welche nach ihrem Sinn und Zweck dem gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

8. Allgemeine Information

Diese AGB´s gelten für die ENFORCE-Leipzig Homepage(www.enforce-leipzig.de), ENFORCE-Leipzig Facebook Seite (www.facebook.com/ENFORCE.Leipzig), ENFORCE-Leipzig Instagram Seite, sowie für die Kundenverträge.

redakteur_NF4CEAGB